Mutterschaftsbeiträge - Merkblatt

Zahlungen werden nach dem kantonalen Gesetz über Mutterschaftsbeiträge (sGS 372.1) ausgerichtet.

Bei Geburt eines Kindes hat die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. des Konkubinatspartners nicht gedeckt ist.

Mutterschaftsbeiträge werden für die ersten 6 Monate nach der Geburt ausgerichtet.

Anspruchsvoraussetzungen

Geburtsschein oder Familienschein
Lohnausweis(e)
Steuerausweis
Renten- oder Taggeldbescheinigung
Rechtstitel für Unterhaltsansprüche
Mietvertrag
Ausweis für Prämien der Kranken- und Unfallversicherung
Aufstellung über ungedeckte Krankheits- und Zahnbehandlungskosten sowie ärztlich verordnete Hilfsmittel
Aufstellung der Aus- und Weiterbildungskosten sowie Stipendien
Bank- oder Postverbindung

Zugehörige Objekte

Bemerkung

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Verfahren

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