Die Linthebene-Melioration in Kürze

 
Rechtsform und Zuständigkeiten

Das Werk "Linthebene Melioration" ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Geschäftstätigkeit des Werks wird durch folgende Organe sichergestellt:

Der Aufsichtsrat erlässt Vorschriften und Reglemente und ist für die Genehmigung von Finanzplan, Budget, Rechnung und Jahresbericht zuständig.

Die Verwaltungskommission vertritt das Werkes nach aussen, erlässt Verfügungen und schliesst Rechtsgeschäfte ab.

Die Rekurskommission entscheidet über Rekurse gegen Verfügungen und Entscheide der Verwaltungskommission.

Die Leitung ist für das Tagesgeschäft im Rahmen der Ermächtigung durch die Verwaltungskommission zuständig. Ausserdem bereitet sie sämtliche Geschäfte von Verwaltungskommission und Aufsichtsrat vor und führt in diesen beiden Gremien das Protokoll.

 

Auftrag

Die Linthebene-Melioration hat die Aufgabe, die Werkanlagen zu unterhalten, zu erneuern und zu ergänzen. Dies mit dem Ziel, die Ertragsfähigkeit des landwirt-schaftlich genutzten Bodens im Beizugsgebiet langfristig zu erhalten.

Das Werk erstreckt sich über neun Gemeinden der Kantone Schwyz (Reichenburg, Schübelbach, Tuggen und Wangen) und St. Gallen (Benken, Kaltbrunn, Schänis, Schmerikon und Uznach).

 

Umfang des Werkes

Während der Realisierungsphase der Melioration zwischen 1940 und 1964 sowie den autobahnbedingten Anpassungen, die im Jahr 1980 abgeschlossen waren, wurde ein dichtes Netz von umfangreichen Werkanlagen geschaffen.

Diese werden mit der eigenen Werkgruppe sowie mit fremd vergebenen Bauaufträgen ordentlich unterhalten, ergänzt und erneuert.

Das Werk stimmt die Aufgabenerfüllung auf die Anliegen einer ausgewogenen ökologischen Entwicklung ab.

Aktuell unterhält die Linthebene-Melioration folgende Werkanlagen:

  • 126,7 km Kanalsysteme
  • 132 km Strassen
  • 72 Brücken
  • 132 km Windschutz-/Heckenanlagen
  • 2’300 ha Drainagen
  • 7 Pumpstationen

Perimeter

Der Perimeter (Beizugsgebiet) der Linthebene Melioration umfasst rund 4'272 ha Land.

Die Eigentümer von Boden, Bauten und Anlagen entrichten jährliche Perimeter-beiträge entsprechend den Ansätzen der Interkantonalen Vereinbarung.

Zusammen mit den politischen Gemeinden tragen die Grundeigentümer die finanzielle Hauptlast des Werks.

 

Ausgeglichener Finanzhaushalt als gesetzliche Forderung

Umfang und Vielfalt der Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten verursachen einen grossen finanziellen Aufwand. Jährlich weist das Werk momentan einen Finanzbedarf von rund 3 bis 4 Millionen Franken aus.

Die politischen Gemeinden und die Grundeigentümer im Beizugsgebiet tragen die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau des Werks je zur Hälfte, soweit diese nicht durch andere Einnahmen gedeckt sind.

Andere Einnahmen sind insbesondere Vermögenserträge, Beiträge aufgrund von Spezialgesetzen (Subventionen aus Meliorationskrediten des Bundes, der Kantone und des Bezirks March), Beiträge bevorteilter Dritter ausserhalb des Beizugsgebietes und Gebühren.

Die Kostenanteile der politischen Gemeinden bemessen sich nach der Perimeterfläche im Gemeindegebiet, nach dem durch die Werkanlagen entwässerten Gemeindegebiet und nach der Bevölkerungszahl. Für die Politische Gemeinde Schänis bedeutet dies einen jährlichen Beitrag in Höhe von Franken 420`000.

Bei den Grundeigentümern bemisst sich der jährliche Perimeterbeitrag nach dem ursprünglich investierten Kapital (in der Landwirtschaftszone) oder nach dem Steuer- bzw. Anlagewert (in der Bauzone).

Das Werk hat mittels Aufgaben- und Finanzplanung sicherzustellen, dass mittelfristig ein ausgeglichener Finanzhaushalt gesichert ist.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Linthebenemelioration.