Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate finden Sie unter der Homepage des Kantons St.Gallen und des Bundes.

Kontakt

David Reifler, david.reifler@schaenis.ch

Urne Öffnungszeiten

  Samstag Sonntag
Schänis, Gemeindehaus 19.30 Uhr - 20.00 Uhr 09.30 Uhr - 11.30 Uhr

 

 

 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
 
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
 
  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  3.  Legen Sie den Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, beim Gemeindehaus einwerfen oder während der Bürostunden auf dem Einwohneramt abgeben.
  5. Ihr Kuvert muss spätestens am Abstimmungssonntag um 11.30 Uhr beim Stimmbüro sein. (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)