Anmeldung E-Voting                   anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch

Interessierte Stimmberechtigte der Politischen Gemeinde Schänis können sich ab sofort für E-Voting anmelden. Der elektronische Stimmkanal kommt in Schänis erstmals für die Volksabstimmung vom 24. November 2024 zum Einsatz. Selbstverständlich können die Stimmzettel weiterhin auch an der Urne abgegeben oder brieflich dem Stimmbüro übermittelt werden.

Anmeldung erforderlich

Wer E-Voting nutzen möchte, muss sich spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag anmelden. Für die Volksabstimmung vom 24. November 2024 ist gemäss Mitteilung der Staatskanzlei der 30. September 2024 der letztmögliche Anmeldetag. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (Urne und brieflich) zugesendet.

 

E-Voting-System der Schweizerischen Post

Der Kanton St. Gallen setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit ein.

 

Persönliche Zugangsdaten

Die rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt, erhalten die interessierten Stimmberechtigten einen Stimmrechtsausweis mit persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St. Gallen. Im Portal sind Hilfeseiten eingebaut, die während des gesamten Stimmabgabeprozesses zugänglich sind.

 

Öffnungszeiten der elektronischen Urne

Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Montag um 12 Uhr und schliesst am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr.

 

Maximal dreissig Prozent

Aufgrund einer vom Bund festgelegten Begrenzung, ist die mögliche Anzahl von Anmeldungen limitiert. Die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald dreissig Prozent des Elektorats erreicht werden. Mit anderen Worten: Maximal ein Drittel der aktuell in der Politischen Gemeinde Schänis stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnen kann digital abstimmen. Gemäss Erfahrungen mit Pilotgemeinden, dürfte diese Quote jedoch zum heutigen Zeitpunkt wohl nicht ausgenutzt werden, so dass der elektronische Stimmkanal allen Interessierten zur Verfügung stehen sollte.

 

Stimmabgabe an der Urne und briefliche Stimmabgabe

Wer weiterhin an der Urne oder brieflich abstimmen möchte, muss nichts unternehmen.

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