Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe - Merkblatt

Die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe wird nach dem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIUV) ausgerichtet.

Das Sozialamt leistet unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltpflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Anspruch auf Inkassohilfe haben auch Erwachsene für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs- oder Trennungsurteilen.


Anspruchsvoraussetzungen

Die Ausrichtung von Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe bedingt eine vorgängige Beurteilung der Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin. Ein Gesuch ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:

Rechtstitel (Urteil, Verfügung, behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag)
Lohnausweis / Lohnabrechnung
Angaben über Leistungen von Sozialversicherungen (AHV-, IV- und BVG- Kinderrenten oder Ergänzungsleistungen des Unterhaltspflichtigen)
Steuerausweis
Aufstellung über abzugsfähige Kosten
Inkasso- und Prozessvollmacht
Nachweis, dass Inkassoversuche (schriftliche Zahlungsaufforderung, Mahnung, usw.) bereits erfolgt sind
Ausbildungsnachweise (Schulbestätigung, Lehrvertrag, usw.) für Kinder, die das 16. Altersjahr vollendet haben
Bank- oder Postverbindungen

Zugehörige Objekte

Bemerkung

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