Wann brauche ich eine Beglaubigung meiner Unterschrift?

Es kommt gelegentlich vor, dass die Unterschrift amtlich beglaubigt werden muss. Gefordert wird die Beglaubigung insbesondere beim Gesuch um Eintrag ins Handelsregister, beim Austritt aus der römisch-katholischen Landeskirche und sehr oft bei Vollmachten.

Was wird beglaubigt?

Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift. Es wird bestätigt, dass die betreffende Person das Schriftstück selbst unterzeichnet hat. Der Inhalt des Dokumentes hingegen ist nicht Gegenstand der Beglaubigung.

Worauf ist zu achten?

Das Dokument ist erst im Beisein der Urkundsperson zu unterzeichnen. Der Unterzeichner hat sich auszuweisen (gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis).

Beglaubigung einer Fotokopie

Die Beglaubigung einer Fotokopie, einer Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass die Fotokopie, die Abschrift oder der Auszug mit dem Original übereinstimmt.

Zuständigkeiten

Unterschriftsbeglaubigungen: Gemeinderatskanzlei
Beglaubigung einer Fotokopie: Gemeinderatskanzlei
Apostille: Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 9000 St. Gallen

Zugehörige Objekte

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