Alle Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, müssen gemeldet werden. Sind Sie nicht mehr im Besitz des Hundes genügt eine kurze Mitteilung an die Hundekontrollstelle. Eine im laufenden Jahr bezahlte Hundetaxe ist für den Rest des Jahres in der ganzen Schweiz gültig.

Hundesteuer
Die Hundesteuer wird vom Einwohneramt in Rechnung gestellt. Die Daten für die Rechnungstellung werden dem AMICUS (Datenbank aller gechippten Hunde) entnommen. Bitte melden Sie uns wenn die Rechnung nicht stimmt oder Sie keinen Hund mehr haben.

 

Hundesteuer pro Hund Fr. 120.--


Sachkundenachweis
Der Schweiz weite Sachkundenachweis SKN (Theorie & Praxis) ist per 01.01.2017 nicht mehr obligatorisch.

Robidog
Die Gemeinde Schänis stellt Ihnen an vielen Orten Robidogkästen zur Verfügung. Bitte benützen Sie diese.

Hundegesetz

Zugehörige Objekte