Wirtschaftliche Hilfe
Die Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des kant. Sozialhilfegesetzes. Das Sozialamt Schänis orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffenliche Sozialhilfe (SKOS) und der St. Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS).
Anspruchsvoraussetzungen
Die Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe verlangt eine vorgängige Beurteilung der Situation der Hilfesuchenden. Zur Prüfung eines Gesuches sind alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie
- Wohnadresse
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
- Lohnabrechnungen
- Bankauszüge
- Gerichtsentscheide
- evtl. Arztzeugnisse
usw. einzureichen.
Durch das Sozialamt werden im Rahmen des Gesetzes die finanziellen Möglichkeiten von Angehörigen und Verwandten geprüft (Verwandtenunterstützung).
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt Schänis-Benken-Kaltbrunn | 055 619 61 77 | soziales@schaenis.ch |