Zum Bezug von individueller Prämienverbilligung sind Personen berechtigt, die am 1. Januar des laufenden Jahres den zivilrechtlichen Wohnsitz in Schänis hatten.

Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten bis Ende Dezember des vergangenen Jahres ein Anmeldeformular zugestellt.

Wer kein solches Formular erhält, hat die Möglichkeit, die Anmeldung bis 31. März des laufenden Jahres elektronisch einzureichen.


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