Einladung eines ausländischen Gastes
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Ausländeramt des Kantons St. Gallen weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird durch die Schweiz. Auslandvertretung mitgeteilt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt Schänis | 055 619 61 65 | marlen.thoma@schaenis.ch |