Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Dies können Sie persönlich, online oder telefonisch vornehmen.
Neu ist auch eine Abmeldung über "E-Umzug" möglich. Dazu klicken Sie bitte auf den nachfolgenden LINK: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/sg
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt Schänis | 055 619 61 65 | marlen.thoma@schaenis.ch |