Pflegekinderaufsicht
Wer ein Kind unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt betreut, bedarf der Bewilligung der Pflegekinderaufsicht seines Wohnortes.
Familienpflege
Für die Familienpflege, Betreuung inkl. Übernachtung, gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Tagespflege. Die Bewilligungspflicht läuft jedoch bis zum 15. Altersjahr.
Der Pflegeplatz wird durch eine Vertrauensperson der Gemeinde abgeklärt. So wird sichergestellt, dass die Verhältnisse am Pflegeplatz für das Kind geeignet sind und eine gute Pflege gewährleistet werden kann.
Die Haftung der Pflegekinder gegenüber den Pflegeeltern ist vom Kanton durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt (Deckung ohne Selbstbehalt).
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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