Kantons- und Gemeindesteuern/Direkte Bundessteuern

Das Steueramt ist für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuern zuständig. Wir erstellen in diesem Zusammenhang die Steuerveranlagungen, versenden anschliessend die Steuerrechnungen und beantworten die Fragen unserer Einwohner.

Die Quellensteuer sowie die Grundstückgewinnsteuern werden über das Kantonale Steueramt in St. Gallen bezogen.


Feuerwehrabgabe

Die Feuerwehrpflicht besteht vom vollendeten 20. bis 50. Altersjahr (Art. 35 FSG). Feuerwehrpflichtige, die weder Feuerwehrdienst leisten noch mit einem Feuerwehrdienst leistenden Ehepartner in ungetrennter Ehe leben, haben in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Feuerwehrabgabe zu entrichten. Die Feuerwehrabgabe beträgt 20 Prozent der einfachen Steuer vom Einkommen, höchstens Fr. 700.— je Jahr.


Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf dem Grundeigentum. Steuerpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser sind. Die Steuer wird nach dem für die Vermögenssteuer massgebenden Wert des Grundstückes zu Beginn des Kalenderjahres bemessen.

Die Grundsteuer beträgt 0,8 ‰ des Grundstücks für natürliche und juristische Personen.


Haben Sie Fragen?

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an, kommen Sie vorbei oder schreiben Sie uns ein E-Mail.



Interessante Links zum Thema Steuern

Alles Wissenswerte über die Steuern im Kanton St. Gallen unter www.steuern.sg.ch und dazu die Seite der Bundessteuern www.estv.admin.ch.

Kontakt

Steueramt Schänis
Oberdorf 16
8718 Schänis
Tel. 055 619 61 63
manuela.fuchs@schaenis.ch

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